„Die zahnärztliche Selbstverwaltung hat über mehr als sechzig Jahre bewiesen, dass sie zugleich Dienstleister für die Allgemeinheit und Interessenvertretung für die Zahnärzteschaft sein kann. Ich stehe deshalb dafür ein, die Regelung unserer Belange nicht fachfremden Dritten zu überlassen." (Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe)

Mit der Gründung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen den Zahnärztinnen und Zahnärzten im Kammerbereich im Jahr 1953 staatliche Aufgaben zur eigenen Erledigung übertragen. Der Grund hierfür besteht in der besonderen fachlichen sozialen Kompetenz, die der Zahnärzteschaft als sogenannter „Freier Beruf" zugesprochen wird.

Diese Aufgabenübertragung zur Selbstverwaltung bezeichnet man auch als mittelbare Staatsverwaltung. Das Land hat sich seiner ursprünglichen Aufgaben damit jedoch nicht vollständig entledigt. Vielmehr hat es sich vorbehalten, bei Rechtsverletzungen der Selbstverwaltung selber einzuschreiten („Rechtsaufsicht").

Die moderne Selbstverwaltung ist vielschichtig. Neben der Setzung eigenen Rechts (z.B. der Schaffung einer verbindlichen Berufsordnung) und der Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten gehört die Interessenvertretung gegenüber der Politik, die Einbindung der Patientinnen- und Patienteninteressen sowie zunehmend auch die Dienstleistung für die Kammermitglieder und ihre Patientenschaft dazu. Zahlreiche Angebote erleichtern die Praxisführung, tragen zur Erhaltung eines hoch stehenden Berufsstandes bei und fördern das Vertrauensverhältnis zwischen der Zahnärzteschaft und der Patientenschaft.

Selbstverwaltung ist ein Privileg, das richtig verstanden nur erhalten werden kann, wenn zugleich die Interessen der Allgemeinheit – der Patientinnen und Patienten, Behörden und weiteren Öffentlichkeit – bei der Aufgabenwahrnehmung ausgewogen berücksichtigt werden. Das Handeln der Organe der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe spiegelt daher gewissermaßen immer auch die Bedürfnisse der Bevölkerung wider.